AGB -
Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
Unsere
Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen
Ihnen dem Kunden und der Fortuna Gebäudedienste KG unter
Berücksichtigung der Interessen aller Internet-Nutzer verbindlich und
fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages
sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Fortuna Gebäudedienste KG, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit
einer Bestellung bei uns anerkennen und bestätigen.
Sie können daher die
Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich
ausdrucken. Schauen Sie bitte genau hin. Sie werden sehen, dass die
Fortuna Gebäudedienste KG sich
nicht zu verstecken braucht.
Abschnitt I: Allgemeine Regelungen
1.
Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn
1.1 Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der
Fortuna Gebäudedienste KG (nachfolgend Fortuna) gelten
für alle Dienste der Fortuna. Im Abschnitt
I (allgemeine Bestimmungen) finden Sie
Bedingungen, die für alle Dienste gelten. Im
Abschnitt II (Webhosting, Domains, Shops,
E-Mail, Unified Messaging), im Abschnitt III
(Server) finden Sie Bedingungen, die jeweils
zusätzlich für die einzelnen Dienste gelten.
Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste
gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen
eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste
zusammen bereit gestellt werden.
1.2 Fortuna
erbringt alle Dienste ausschließlich auf
Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere
auch dann, wenn der Kunde Allgemeine
Geschäftsbedingungen verwendet und diese
entgegenstehende oder von den hier
aufgeführten AGB abweichende Bedingungen
enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten
AGB, wenn Fortuna in Kenntnis
entgegenstehender oder von den hier
aufgeführten Bedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden den Auftrag
vorbehaltlos ausführt.
1.3 Fortuna
kann diese AGB mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der
Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von
Fortuna gesetzten Frist, gilt die Änderung
als genehmigt. Fortuna weist den Kunden in
der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass
die Änderung wirksam wird, wenn er nicht
binnen der gesetzten Frist widerspricht.
1.4 Den
Volltext der AGB kann Fortuna über die
Mitteilung eines Links bekannt geben, unter
dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
1.5 Ein
Vertragsschluss setzt die Angabe
vollständiger und richtiger Daten voraus.
1.6 Der
Vertrag kommt mit der Freischaltung der
Zugangskennung durch Fortuna bezogen auf
den Hauptvertragsbestandteil zustande.
2. Leistungen der Fortuna
2.1 Der
Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt
sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung
aktuellen Beschreibung des Dienstes.
2.2 Alle
Server in den Rechenzentren der Fortuna
sind über eine komplexe Systemarchitektur an
das Internet angebunden. Ein- und
ausgehender Datenverkehr wird über Router,
Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die
jeweils eine bestimmte maximale
Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte
Anbindung einzelner Server zu
Übergabepunkten ins Internet besteht nicht.
Aus technischen Gründen sind daher die
Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von
Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein
erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu
einzelnen Servern kann dazu führen, dass für
diese Server und andere mit ihnen technisch
im Verbund stehende Server nicht die jeweils
am Port des einzelnen Servers maximal
mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung
steht. Die Datendurchsatzrate wird in
solchen Fällen technisch auf die verbundenen
Server verteilt. Entsprechendes gilt für
Internetpräsenzen, die sich einen Server
teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen
werden die Datenverkehrskapazitäten auf die
technisch verbundenen Internetpräsenzen
verteilt.
2.3 Die
Verfügbarkeit der Fortuna Server und der
Datenwege bis zum Übergabepunkt in das
Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 %
im Jahresmittel. Fortuna weist den Kunden
darauf hin, dass Einschränkungen oder
Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten
Dienste entstehen können, die außerhalb des
Einflussbereiches von Fortuna liegen.
Hierunter fallen insbesondere Handlungen
Dritter, die nicht im Auftrag von Fortuna
handeln, von Fortuna nicht beeinflussbare
technische Bedingungen des Internet sowie
höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die
vom Kunden genutzte Hard- und Software oder
technische Infrastruktur (z.B.
DSL-Anschluss) Einfluss auf die Leistungen
von Fortuna haben. Soweit derartige
Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder
Funktionalität der von Fortuna erbrachten
Leistung haben, hat dies keine Auswirkung
auf die Vertragsgemäßheit der von Fortuna
erbrachten Leistung.
2.4 Fortuna
führt an ihren Systemen zur Sicherheit des
Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, der Interoperabilität der
Dienste und des Securityes regelmäßig
Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke
kann sie ihre Leistungen unter
Berücksichtigung der Belange des Kunden
vorübergehend einstellen oder beschränken,
soweit objektive Gründe dies rechtfertigen.
Fortuna wird die Wartungsarbeiten, soweit
dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten
durchführen. Sollten längere vorübergehende
Leistungseinstellungen oder -beschränkungen
erforderlich sein, wird Fortuna den Kunden
über Art, Ausmaß und Dauer der
Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit
dies den Umständen nach objektiv möglich ist
und die Unterrichtung die Beseitigung
bereits eingetretener Unterbrechungen nicht
verzögern würde.
2.5 Fortuna
ist in der Wahl der technischen
Infrastruktur frei. Sie kann die eingesetzte
Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter
Lieferanten sowie Hard- und Software
jederzeit austauschen. Der Einsatz
bestimmter Infrastruktur, Backbones,
Leistungen dritter Lieferanten oder
bestimmter Hard- und Software gelten nur
dann als Vertragsbestandteil, wenn dies in
der Beschreibung der Dienste hervorgehoben
ist.
2.6 Fortuna
kann ihre Leistungen ändern, soweit dies
unter Berücksichtigung der Interessen der
Fortuna für den Kunden zumutbar ist.
2.7 In jedem
Fall kann Fortuna ihre Leistungen mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist ändern.
Widerspricht der Kunde der Änderung nicht
innerhalb einer von Fortuna gesetzten
angemessenen Frist, wird die Änderung
gültig. Fortuna weist den Kunden in der
Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die
Änderung gültig wird, wenn er nicht
widerspricht.
2.8 Soweit
feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt
werden, behält sich Fortuna vor, die dem
Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern,
sofern dies aus technischen oder rechtlichen
Gründen erforderlich ist.
2.9 Soweit
erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde
bei einem Wechsel z.B. durch eine erneute
Eingabe von Zugangsdaten oder einfache
Umstellungen seiner Systeme mit.
3.
Zahlungsbedingungen
3.1.
Nutzungsunabhängige Entgelte sind im voraus
zahlbar, Zahlungen des Kunden erfolgen durch
Überweisung. Sollte Fortuna
Lastschrifteinzug akzeptieren, ermächtigt
der Kunde die Fortuna, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses anfallenden
nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen.
Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden
mitgeteilte neue Bankverbindungen.
3.2
Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem
Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums
fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten
sich nach der jeweils aktuellen Preisliste,
die Fortuna nach billigem Ermessen
festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen
durch Lastschrifteinzug. Der Kunde
ermächtigt Fortuna, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte
einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für
vom Kunden mitgeteilte neue
Bankverbindungen.
3.3 Fortuna
stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine
elektronische Rechnung im
Kundenservicebereich bereit oder übersendet
diese per E-Mail. Ein Rechnungsversand per
E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die
postalische Zusendung einer Rechnung, kann
Fortuna hierfür ein Entgelt von 2,80 € je
Rechnung verlangen.
3.4 Fortuna
kann die Preise zum Beginn der nächsten
Vertragslaufzeit mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat
ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung
nicht innerhalb einer von Fortuna gesetzten
angemessenen Frist, gilt die Änderung als
genehmigt. Fortuna weist den Kunden in der
Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die
Änderung wirksam wird, wenn er nicht
widerspricht.
3.5
Verändern sich Gebühren von
Domainregistrierungsstellen oder der
Regulierung unterliegende Gebühren, kann
Fortuna die Preise entsprechend anpassen.
Ist die Anpassung unzumutbar, kann sich der
Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Preiserhöhung vom Vertrag
lösen.
3.6 Gegen
Forderungen der Fortuna kann der Kunde nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
3.7 Gerät
der Kunde in Zahlungsverzug, kann Fortuna
ihre Dienste sperren. Der Entgeltanspruch
besteht fort. Sperrt Fortuna eine Leistung
berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann sie
die Entsperrung von der Zahlung eines
Bearbeitungsentgelts in Höhe von € 15,00
abhängig machen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht
entstanden ist oder wesentlich niedriger
ist.
3.8 Kommt
der Kunde für zwei aufeinander folgende
Monate mit der Bezahlung eines nicht
unerheblichen Teils der Vergütung oder in
einem länger als zwei Monate dauernden
Zeitraum mit einem Betrag, der einem
monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug,
kann Fortuna das Vertragsverhältnis aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist
kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen
Kündigung für Fortuna liegt insbesondere
auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren
über das Vermögen des Kunden beantragt,
eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse
abgelehnt wird.
3.9 Bei
Zahlungsverzug kann Fortuna für die erste
und zweite Mahnung Mahnentgelte und für jede
unberechtigte Rücklastschrift
Bearbeitungsentgelte in Höhe von jeweils €
15,00 erheben. Dem Kunden bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht
entstanden ist oder wesentlich niedriger
ist.
3.10 Im
Falle des Zahlungsverzuges kann Fortuna
Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen.
4.
Pflichten des Kunden
4.1. Der
Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten
vollständig und richtig anzugeben und
Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies
gilt insbesondere für die Adressdaten, die
Bankverbindung, die E-Mail-Adresse.
4.2 Fortuna
kann Informationen und Erklärungen, die das
Vertragsverhältnis betreffen, an die
E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der
Kunde wird die E-Mail-Adresse, die Fortuna
gegenüber als Kontaktadresse dient,
regelmäßig abrufen.
4.3 Der
Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und
Programme so einzurichten, dass weder die
Sicherheit, die Integrität noch die
Verfügbarkeit der Systeme, die Fortuna zur
Erbringung ihrer Dienste einsetzt,
beeinträchtigt wird. Fortuna kann Dienste
sperren, wenn Systeme abweichend vom
Regelbetriebsverhalten agieren oder
reagieren und dadurch die Sicherheit, die
Integrität oder die Verfügbarkeit der
Fortuna Server-Systeme beeinträchtigt wird.
4.4 Der
Kunde verpflichtet sich, zugeteilte
Passwörter unverzüglich zu ändern. Er
verwaltet Passwörter und sonstige
Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim.
Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen
zu bezahlen, die Dritte über seine
Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder
bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
4.5 Der
Kunde erstellt Sicherungskopien von allen
Daten, die er auf Fortuna Server
überspielt, auf anderen Datenträgern, die
nicht bei Fortuna liegen. Im Fall eines
Datenverlustes wird der Kunde die
betreffenden Datenbestände nochmals
unentgeltlich auf den Server der Fortuna
übertragen.
5. Haftung der Fortuna
5.1 Fortuna
haftet für alle vertraglichen und
außervertragliche Ansprüche, die anlässlich
des Vertragsverhältnisses entstehen, nur
nach folgender Maßgabe:
5.1.1 in
vollem Umfang bei vorsätzlicher Schädigung
und bei einer Verletzung von Leben, Körper
und/oder Gesundheit; bei einer Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz im dort
vorgesehenen Umfang;
5.1.2 in
vollem Umfang bei grob fahrlässiger
Schädigung durch gesetzliche Vertreter,
leitende Angestellte oder
Erfüllungsgehilfen;
5.1.3 soweit
der Kunde Unternehmer, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
haftet Fortuna bei grob fahrlässiger
Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur
für bei Vertragsschluss typischerweise
vorhersehbare Schäden; die Haftung ist
beschränkt auf die Summe der vertraglichen
Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von
zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden
Ereignisses im Rahmen des konkreten
Vertragsverhältnisses an Fortuna gezahlt
hat; die Haftung bei grober Fahrlässigkeit
gegenüber Verbrauchern ist nicht beschränkt;
5.1.4 bei
einfach fahrlässiger Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht für bei
Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare
Schäden.
5.1.5 bei
einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung
beschränkt auf die Summe der vertraglichen
Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von
zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden
Ereignisses im Rahmen des konkreten
Vertragsverhältnisses an Fortuna gezahlt
hat. Die Haftung für mittelbare Schäden ist
im Falle einfacher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen;
5.2
Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz
verjähren – außer im Falle vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Schädigung oder bei
einer Verletzung von Leben, Körper und/oder
Gesundheit – nach einem Zeitraum von einem
Jahr ab Kenntnis des Schadensverursachenden
Ereignisses. Dies gilt nicht für die
vertraglichen Ansprüche des Kunden aus der
Inanspruchnahme von
Telekommunikationsdienstleistungen für die
Öffentlichkeit nach § 44
Telekommunikationsgesetz, die nach § 8
Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung
in drei Jahren verjähren.
5.3 Im
Bereich von
Telekommunikationsdienstleistungen der
Fortuna bleibt für den Anwendungsbereich
der
Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung
die Haftungsgrenze des § 7 Absatz 2
Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung
durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
6.
Datennutzung
6.1 Fortuna
erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der
gesetzlichen Securityregeln.
Informationen finden Sie in der
Securityerklärung.
6.2 Soweit
dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf
Fortuna Verkehrsdaten und/oder
Abrechnungsdaten speichern und übermitteln.
Fortuna wird Verkehrsdaten spätestens sechs
Monate nach Versendung der Rechnung löschen,
falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in
Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor
Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat.
In einem solchen Fall dürfen die
Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die
Einwendungen abschließend geklärt sind.
6.3. Der
Kunde hat das Recht, eine vollständige
Speicherung der Verkehrsdaten oder eine
vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach
Rechnungsversand zu verlangen. Eine
Speicherung der Verkehrsdaten nach dem
Rechnungsversand unterbleibt, falls der
Kunde von diesem Recht auf vollständige
Löschung Gebrauch gemacht hat.
6.4. Soweit
aus technischen Gründen oder auf Wunsch des
Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder
gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des
Kunden oder auf Grund rechtlicher
Verpflichtung gelöscht werden, trifft
Fortuna keine Nachweispflicht für die
Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese
Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich
gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit
eine Speicherung aus technischen Gründen
nicht erfolgt, wird der Kunde vor der
Rechnungserteilung auf diese Beschränkung
der Möglichkeiten des Anschlusses
hingewiesen werden.
6.5. Um den
Service nach den Anforderungen der Kunden
gestalten zu können, willigt der Kunde darin
ein, dass die Nutzung der Dienste unter
einem Pseudonym protokolliert wird. Die
unter einem Pseudonym protokollierten Daten
werden nicht mit den Daten des Trägers des
Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle
behandelt Fortuna vertraulich. Sie werden
nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie
vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht
des Kunden bleibt von dieser Regelung
unberührt.
7.
Schufa-Klausel
Der Kunde
willigt ein, dass Fortuna bei Bedarf von
der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201
Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er
willigt ein, dass Fortuna an die SCHUFA
Daten über nicht vertragsgemäßes
Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies
nach dem BundesSecuritygesetz nach
Abwägung aller betroffenen Interessen
zulässig ist.
Die SCHUFA
speichert und übermittelt die Daten an ihre
Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen
Informationen zur Beurteilung der
Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu
geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor
allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und
Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die
SCHUFA Auskünfte an Handels-,
Telekommunikations- und sonstige
Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen
gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt
personenbezogene Daten nur zur Verfügung,
wenn ein berechtigtes Interesse hieran im
Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur
Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA
Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von
Auskünften kann die SCHUFA ihren
Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem
Datenbestand errechneten
Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des
Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über
die ihn betreffenden gespeicherten Daten
erhalten.
8.
Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
8.1 Fortuna
räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter
eigener und fremder Software, Programmen
oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit
des zugehörigen Vertragsverhältnisses
beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es
ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte
einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung
ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird
Kopien von überlassener Software nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen
und nicht weiter verwenden. Für Open Source
Programme gelten diese Bestimmungen nicht,
es finden ausschließlich die zugehörigen
Lizenzbedingungen Anwendung.
8.2 Im
übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der
jeweiligen Hersteller.
8.3 Die von
Fortuna zur Verfügung gestellten Inhalte,
Texte, Images, Animationen, Film- und
Tonmaterialien kann der Kunde während der
Vertragslaufzeit zur Gestaltung der
vertragsgegenständlichen Internetpräsenz
nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten
Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung
des Vertrages sind die Materialien zu
löschen.
8.5 Hardware
und sonstige Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung der entsprechenden
Rechnung Eigentum der Fortuna.
9.
Vertragslaufzeit, Kündigung
9.1 Soweit
sich aus dem konkreten Angebot nichts
anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag
jeweils automatisch um die jeweilige
Mindestvertragslaufzeit / erste
Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer
Partei mit einer Frist von einem Monat zum
jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist
die erste Vertragslaufzeit länger als ein
Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume
jeweils ein Jahr.
9.2
Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei
eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser
Form genügt. Der Vertrag kann wirksam auch
über den gesicherten Kundenservicebereich
gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit
zur Verfügung steht.
10.
Gerichtsstand,
anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses
Vertrages ist Berlin, soweit der
Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die
aus oder anlässlich dieses Vertrages
entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des
Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
Abschnitt II: Sonderregeln für Domains,
Webhosting, Shops, E-Mail, Unified Messaging
1.
Vertragsverhältnis
1.1 Das
Vertragsverhältnis über die Registrierung
der Domain kommt zwischen dem Kunden und der
Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt
zustande. Fortuna beauftragt die
Registrierung von Domains im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den
Kunden, soweit Fortuna nicht selbst
Registrar für die betreffende Top Level
Domain (TLD) ist. Informationen zu den
Registraren für die einzelnen TLD finden
sich unter 1.2.
1.2 Die
Top-Level-Domains werden von
unterschiedlichen Organisationen registriert
und verwaltet. Für jede Top Level Domain
gelten
unterschiedliche Vergabebedingungen. Für
.de-Domains gelten die
Domainrichtlinien, die
Domainbedingungen
und die
Preisliste
der DENIC e.G. zuzüglich. Die
vorstehend verlinkten Bedingungen sind
Bestandteil eines Vertrages der Fortuna.
1.3 Die
Daten zur Registrierung von Domains werden
in einem automatisierten Verfahren an die
jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet.
Der Kunde kann von einer tatsächlichen
Zuteilung erst ausgehen, wenn der
Internet-Service unter der gewünschten
Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für
die Zuteilung von bestellten Domains kann
nicht übernommen werden.
2.
Pflichten des Kunden
2.1 Der
Kunde ist verpflichtet, bei der
Registrierung, Übertragung und Löschung von
Domains, der Änderung von Einträgen in die
Datenbanken der Vergabestellen und beim
Wechsel von Providern und Registraren in
zumutbarem Umfang mitzuwirken.
2.2 Der
Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine
Domain(s) und seine Inhalte weder
gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter
verletzen. Fortuna Gebäudedienste KG weist darauf hin,
dass gegebenenfalls – insbesondere bei
internationalen Domains – andere nationale
Rechtsordnungen zu beachten sind.
2.3 Der
Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder
Inhalte zum Abruf anzubieten, die
extremistischer (insbesondere
rechtsextremistischer) Natur sind oder
pornographische oder kommerzielle erotische
Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn
solche Inhalte durch Hyperlinks oder
sonstige Verbindungen, die der Kunde auf
Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht
werden.
2.4 Die
Versendung von Spam-Mails ist untersagt.
Dies umfasst insbesondere die Versendung
unzulässiger, unverlangter Werbung an
Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist
es zudem untersagt, falsche Absenderdaten
anzugeben oder die Identität des Absender
auf sonstige Weise zu verschleiern. Der
Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller
Kommunikation diesen Charakter durch eine
entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich
zu machen.
2.5 Der
Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte
Inklusivleistungen nicht zu überschreiten,
sofern eine Überschreitung vertraglich nicht
vereinbart ist. Sofern Fortuna feststellt,
dass das Trafficvolumen eines Kunden eines
Webhosting-Paketes, den für das
entsprechende Vertragsverhältnis
vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr
als 10 Prozent überschreitet, wird sie den
Kunden hierüber informieren. Sie kann
daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst
höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein
höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem
entsprechend höheren Trafficvolumen
abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem
Wechsel in das nächst höhere
Vertragsverhältnis durch den Kunden
abgelehnt werden, kann Fortuna das
Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei
Wochen kündigen.
2.6
Alternativ steht Fortuna bei
Trafficüberschreitungen nach 2.5 ein
Sonderkündigungsrecht mit einer
Kündigungsfrist von drei Wochen zu.
2.7 Erweisen
sich die nach den jeweiligen
Registrierungsbedingungen für eine Domain
anzugebenden Daten als falsch und kann
Fortuna den Kunden unter den angegebenen
Daten nicht kontaktieren, kann Fortuna die
Domain löschen lassen.
3.
Reaktion von Fortuna bei Rechtsverletzungen
und Gefährdungen
3.1 Machen
Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer
Internetpräsenz oder eine Domain an sich
ihre Rechte verletzen, oder erscheint es
aufgrund objektiver Anhaltspunkte als
wahrscheinlich, dass durch Domains oder
Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden,
kann Fortuna die Internetseite sperren,
solange die Rechtsverletzung oder der Streit
mit dem Dritten über die Rechtsverletzung
andauert.
3.2 Wird die
mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain
begangen, kann Fortuna auch Maßnahmen
ergreifen, die die Domain unerreichbar
machen. In Fällen, in denen die
Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund
objektiver Anhaltspunkte als sicher
erscheint, kann Fortuna das
Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
3.3 Bei
extremistischen, pornografischen oder
kommerziell erotischen Inhalten kann
Fortuna statt lediglich eine Sperrung
vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung
aussprechen.
3.4
Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von
2.4, kann Fortuna die Postfächer auf dem
E-Mail-Server vorübergehend sperren.
3.5 Wird in
Spam-Mails nach 2.4 eine Internetadresse
genannt oder verlinkt, die von Fortuna
betreut wird oder deren zugehörige Inhalte
im Fortuna Rechenzentrum liegen, kann
Fortuna die Domain oder die Inhalte
vorübergehend sperren.
3.6 Fortuna
kann aufgrund objektiver Kriterien die an
ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen,
wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass eine E-Mail schädliche Software (Viren,
Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die
Absenderinformationen falsch oder
verschleiert sind oder es sich um
unaufgeforderte oder verschleierte
kommerzielle Kommunikation handelt.
3.7 Der
Entgeltanspruch von Fortuna besteht fort,
solange aus vorstehenden Gründen eine
Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
4.
E-Mail, Unified Messaging (UMS)
4.1 Fortuna
behält sich für E-Mails und UMS vor, die
Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten
zu beschränken, soweit dies für die Kunden
zumutbar ist.
4.2 Fortuna
ist berechtigt, auf bereitgestellten
Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu
löschen, a) nachdem diese vom Kunden
abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß
Kundenweisung weitergeleitet wurden, c)
nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
4.3 Der
Versand von UMS-Nachrichten an
Sonderrufnummern oder ausländische
Anschlüsse ist nur möglich, soweit dies im
Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
5.
Verfahren bei Vertragsbeendigung
5.1
Löschungsaufträge für Domains bedürfen der
Unterschrift des Domaininhabers/AdminC.
5.2
Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die
Löschung einer Domain nicht mit, kann
Fortuna die Domain nach Vertragsende und
Ablauf einer angemessenen Frist an die
zuständige Vergabestelle zurückgeben.
Fortuna weist hiermit darauf hin, dass in
diesem Falle eine Vergütungspflicht des
Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen
bleiben kann.
5.3
Alternativ kann Fortuna die Domain nach
Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen
lassen.
5.4 Beendet
Fortuna den Vertrag berechtigt wegen
Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund,
kann Fortuna nach angemessener Frist die
Löschung der betroffenen Domains
veranlassen, sofern der Kunde keine andere
Weisung erteilt.
Abschnitt III: Sonderregeln für dedizierte
und virtuelle Server
1.
Administration und Benutzung
1.1 Bei
bestimmten Servern hat der Kunde allein das
Adminrecht. Fortuna kann den Server nicht
verwalten. Der Kunde ist daher für die
Sicherheit seines Servers allein
verantwortlich. Es obliegt ihm,
Sicherheitssoftware zu installieren, sich
regelmäßig über bekannt werdende
Sicherheitslücken zu informieren und
bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die
Installation von Wartungsprogrammen oder
sonstiger Programme, die Fortuna zur
Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet
den Kunden nicht von dieser Pflicht.
1.2 Jeder
Kunde ist verpflichtet, seinen Server so
einzurichten und zu verwalten, dass die
Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der
Netze, anderer Server, Software und Daten
Dritter nicht gefährdet wird.
2.
Reaktion von Fortuna bei Gefährdungen
2.1
Gefährdet ein Kunde über seinen Server
Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit
von Netzen, Servern, Software oder Daten –
insbesondere bei einer Verletzung von Ziffer
1 – oder hat Fortuna aufgrund objektiver
Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann
Fortuna den Server vorübergehend sperren.
Es wird klargestellt, dass diese Regelung
auch für so genannte Denial of Service
Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt,
die der Kunde über seinen Server ausführt.
Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden,
kann Fortuna das Vertragsverhältnis
fristlos kündigen.
2.2
Gefährdet ein Server Sicherheit, Integrität
oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern,
Software oder Daten, ohne dass der Kunde
dies zu vertreten hat, oder hat Fortuna
aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen
solchen Verdacht, kann Fortuna den Server
vorübergehend sperren. Es wird klargestellt,
dass diese Regelung auch für DoS-Attacken
gilt, für die der Server des Kunden von
Dritten benutzt wird.
2.3 Fortuna
weist darauf hin, dass es oft auf das
Verhalten des Kunden gegenüber Dritten
zurückzuführen ist, wenn er Ziel einer
DoS-Attacke wird. Wird ein Server wiederholt
Ziel von DoS-Attacken und ist eine
Wiederholung zu erwarten, kann Fortuna das
Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung
fristlos kündigen, wenn es für Fortuna
keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu
erwartenden künftigen DoS-Attacken oder
deren Auswirkung auf andere Systeme zu
unterbinden.
2.4 Werden
über den Server Spam-Mails (Abschnitt II,
Ziffer 2.4) versendet, kann Fortuna den
Server sperren.
2.5 Die
Pflichten des Kunden nach Abschnitt II,
Ziffer 2 gelten entsprechend. Fortuna kann
in solchen Fällen Server entsprechend
Abschnitt II, Ziffer 3 sperren oder
kündigen.
3.
Nutzungsüberlassung an Dritte
Der Kunde
darf den Server Dritten nicht ganz oder
teilweise zur Nutzung überlassen. Fortuna
kann einer Nutzungsüberlassung zustimmen.
Sie setzt den Abschluss eines gesonderten
Reseller-Vertrages voraus. Eine
unentgeltliche Nutzungsüberlassung (ganz
oder teilweise) an anonyme Dritte ist in
jedem Fall untersagt.
4.
Freistellung
Der Kunde
ersetzt Fortuna alle Schäden, die aus einer
Verletzung der vorstehenden Regelungen
entstehen, soweit er dies zu vertreten hat.
Der Schadensersatz erfasst auch die
angemessenen Kosten einer notwendigen
Rechtsverteidigung. Fortuna informiert den
Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder
Dritte entsprechende Ansprüche geltend
machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur
Stellungnahme.
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